Menschen mit einer anerkannten schwerbehinderung haben in Deutschland anspruch auf verschiedene finanzielle leistungen und unterstützungsangebote. Viele betroffene kennen jedoch nicht alle möglichkeiten, die ihnen zustehen. Neben dem schwerbehindertenausweis existieren zahlreiche förderungen, die den alltag erleichtern und finanzielle entlastung bieten sollen. Diese reichen von direkten geldzahlungen über steuervergünstigungen bis hin zu speziellen arbeitsmarktprogrammen. Die kenntnis dieser ansprüche ist entscheidend, um die volle unterstützung zu erhalten, die das soziale sicherungssystem bereithält.
Den Status der schwerbehinderten Person verstehen
Was bedeutet schwerbehinderung rechtlich
Eine schwerbehinderung liegt vor, wenn der grad der behinderung mindestens 50 beträgt. Dieser wird vom versorgungsamt nach einem festgelegten verfahren festgestellt und im schwerbehindertenausweis dokumentiert. Die behinderung muss voraussichtlich länger als sechs monate bestehen und die teilhabe am leben in der gesellschaft beeinträchtigen. Der ausweis dient als nachweis für verschiedene nachteilsausgleiche und vergünstigungen.
Merkzeichen und ihre bedeutung
Im schwerbehindertenausweis können verschiedene merkzeichen eingetragen sein, die zusätzliche rechte begründen:
- G: erhebliche beeinträchtigung der bewegungsfähigkeit im straßenverkehr
- aG: außergewöhnliche gehbehinderung
- H: hilflosigkeit
- Bl: blindheit
- Gl: gehörlosigkeit
- B: berechtigung zur mitnahme einer begleitperson
- RF: befreiung von rundfunkbeiträgen möglich
Diese merkzeichen sind entscheidend für den umfang der gewährten leistungen und sollten bei der antragstellung sorgfältig geprüft werden. Jedes merkzeichen eröffnet spezifische unterstützungsmöglichkeiten, die über die grundlegende anerkennung der schwerbehinderung hinausgehen.
Nach der klärung des rechtlichen status stellt sich die frage nach den konkreten finanziellen hilfen, die erwachsene menschen mit behinderung beantragen können.
Finanzielle Leistungen für erwachsene Behinderte
Grundsicherung bei erwerbsminderung
Schwerbehinderte personen, die aufgrund ihrer einschränkungen nicht oder nur teilweise erwerbsfähig sind, haben anspruch auf grundsicherung bei erwerbsminderung. Diese leistung sichert den lebensunterhalt, wenn das eigene einkommen und vermögen nicht ausreicht. Die höhe richtet sich nach dem regelsatz und den tatsächlichen kosten für unterkunft und heizung. Anders als beim arbeitslosengeld II erfolgt keine eingliederung in den arbeitsmarkt, da eine dauerhafte erwerbsminderung vorliegt.
Eingliederungshilfe für selbstbestimmtes leben
Die eingliederungshilfe unterstützt behinderte menschen dabei, ein möglichst selbstständiges leben zu führen. Sie umfasst leistungen wie:
- assistenzleistungen im alltag
- heilpädagogische leistungen
- leistungen zur teilhabe am arbeitsleben
- leistungen zur sozialen teilhabe
- hilfsmittel und wohnraumanpassungen
Diese leistungen werden einkommens- und vermögensunabhängig gewährt, wobei die bedarfsprüfung individuell erfolgt. Die eingliederungshilfe ist seit 2020 aus dem sozialhilferecht herausgelöst und im bundesteilhabegesetz geregelt.
Blindengeld und pflegegeld
Blinde und hochgradig sehbehinderte menschen erhalten in den meisten bundesländern ein blindengeld, das je nach bundesland unterschiedlich hoch ausfällt. Zusätzlich besteht bei pflegebedürftigkeit anspruch auf pflegegeld oder pflegesachleistungen aus der pflegeversicherung. Die höhe richtet sich nach dem pflegegrad, der von eins bis fünf reicht.
| Pflegegrad | Pflegegeld monatlich | Pflegesachleistung monatlich |
|---|---|---|
| 1 | 0 Euro | 0 Euro |
| 2 | 316 Euro | 724 Euro |
| 3 | 545 Euro | 1.363 Euro |
| 4 | 728 Euro | 1.693 Euro |
| 5 | 901 Euro | 2.095 Euro |
Während erwachsene von diesen regelungen profitieren, gelten für familien mit behinderten kindern spezielle fördermaßnahmen.
Zuwendungen für Kinder mit Behinderung
Kindergeld ohne altersbegrenzung
Für kinder mit behinderung wird das kindergeld über das 18. lebensjahr hinaus ohne altersbegrenzung gezahlt, sofern die behinderung vor vollendung des 25. lebensjahres eingetreten ist und das kind sich nicht selbst unterhalten kann. Die monatliche zahlung beträgt derzeit 250 Euro für jedes kind. Diese regelung bietet familien eine dauerhafte finanzielle entlastung.
Kinderzuschlag und zusätzliche unterstützung
Familien mit geringem einkommen können zusätzlich zum kindergeld einen kinderzuschlag von bis zu 250 Euro pro kind erhalten. Voraussetzung ist, dass das einkommen der eltern für den eigenen bedarf ausreicht, nicht jedoch für den der kinder. Bei kindern mit behinderung werden erhöhte bedarfe berücksichtigt, was die chancen auf bewilligung verbessert.
Pflegegeld für pflegende angehörige
Eltern, die ihr behindertes kind zu hause pflegen, erhalten pflegegeld entsprechend dem festgestellten pflegegrad. Zusätzlich können sie kostenlose pflegekurse besuchen und haben anspruch auf verhinderungspflege, wenn sie selbst verhindert sind. Die pflegeversicherung übernimmt auch kosten für pflegehilfsmittel bis zu 40 Euro monatlich.
Neben direkten zahlungen bietet das steuersystem weitere entlastungsmöglichkeiten für menschen mit behinderung.
Steuervorteile für behinderte Personen
Behinderten-pauschbetrag in der einkommensteuer
Der behinderten-pauschbetrag ermöglicht es, behinderungsbedingte aufwendungen pauschal steuerlich geltend zu machen, ohne einzelnachweise erbringen zu müssen. Die höhe richtet sich nach dem grad der behinderung:
| Grad der Behinderung | Pauschbetrag jährlich |
|---|---|
| 20 | 384 Euro |
| 30 | 620 Euro |
| 40 | 860 Euro |
| 50 | 1.140 Euro |
| 60 | 1.440 Euro |
| 70 | 1.780 Euro |
| 80 | 2.120 Euro |
| 90 | 2.460 Euro |
| 100 | 2.840 Euro |
Bei merkzeichen H oder Bl erhöht sich der pauschbetrag auf 7.400 Euro jährlich. Diese beträge wurden zuletzt deutlich angehoben und verdoppeln praktisch die steuerliche entlastung.
Außergewöhnliche belastungen absetzen
Alternativ zum pauschbetrag können tatsächliche kosten als außergewöhnliche belastungen abgesetzt werden, wenn diese höher ausfallen. Dazu gehören:
- kosten für medikamente und hilfsmittel
- fahrtkosten zu ärzten und therapien
- kosten für betreuung und pflege
- umbaumaßnahmen in der wohnung
- kosten für einen behindertengerechten pkw
Die entscheidung zwischen pauschbetrag und einzelnachweis sollte individuell geprüft werden, um die maximale steuerersparnis zu erzielen.
Kfz-steuerbefreiung und ermäßigungen
Schwerbehinderte mit bestimmten merkzeichen können eine vollständige oder teilweise befreiung von der kraftfahrzeugsteuer beantragen. Bei merkzeichen H, Bl oder aG entfällt die steuer komplett. Mit merkzeichen G oder Gl wird die steuer um 50 prozent ermäßigt. Diese vergünstigung gilt pro person, nicht pro fahrzeug, und muss beim zuständigen hauptzollamt beantragt werden.
Die steuerlichen erleichterungen ergänzen die unterstützung am arbeitsplatz, wo spezielle programme die beschäftigung fördern.
Beschäftigungshilfen für behinderte Arbeitnehmer
Leistungen zur teilhabe am arbeitsleben
Die leistungen zur teilhabe am arbeitsleben umfassen zahlreiche maßnahmen, die schwerbehinderten den zugang zum arbeitsmarkt ermöglichen oder den arbeitsplatz sichern. Dazu zählen berufliche bildungsmaßnahmen, qualifizierungen und umschulungen. Die kostenträger sind je nach situation die rentenversicherung, die agentur für arbeit oder das integrationsamt.
Arbeitsplatzausstattung und technische hilfen
Arbeitgeber können finanzielle unterstützung für die behindertengerechte ausstattung von arbeitsplätzen erhalten. Dies umfasst:
- spezielle software und hardware
- ergonomische möbel und arbeitsmittel
- umbaumaßnahmen am arbeitsplatz
- persönliche assistenz am arbeitsplatz
- technische arbeitshilfen
Die förderung erfolgt durch die integrationsämter und kann bis zu 100 prozent der kosten betragen. Ziel ist es, die produktivität zu gewährleisten und dauerhafte beschäftigung zu ermöglichen.
Besonderer kündigungsschutz und zusatzurlaub
Schwerbehinderte arbeitnehmer genießen einen besonderen kündigungsschutz. Kündigungen bedürfen der zustimmung des integrationsamtes, was einen zusätzlichen schutz vor willkürlichen entlassungen bietet. Zudem haben schwerbehinderte anspruch auf fünf zusätzliche urlaubstage pro jahr bei einer fünf-tage-woche. Diese regelungen tragen zur arbeitsplatzsicherheit bei und ermöglichen notwendige erholungsphasen.
Über die arbeitsmarktintegration hinaus bestehen weitere ansprüche im gesundheits- und sozialbereich.
Zugang zu sozialen und gesundheitlichen Diensten
Vergünstigungen im öffentlichen nahverkehr
Schwerbehinderte mit bestimmten merkzeichen können den öffentlichen personennahverkehr kostenlos oder vergünstigt nutzen. Bei merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl ist die freifahrt möglich, wobei eine jährliche eigenbeteiligung von derzeit 91 Euro für das gesamte bundesgebiet oder 46 Euro für ein bundesland zu zahlen ist. Alternativ kann eine ermäßigung von 50 prozent bei der kraftfahrzeugsteuer gewählt werden.
Ermäßigungen bei kultur und freizeit
Viele kulturelle einrichtungen bieten ermäßigten eintritt für schwerbehinderte und deren begleitpersonen. Dazu gehören:
- museen und ausstellungen
- theater und konzerte
- kinos und veranstaltungen
- schwimmbäder und sporteinrichtungen
- volkshochschulen und bildungseinrichtungen
Die regelungen variieren je nach einrichtung und bundesland. Der schwerbehindertenausweis dient als nachweis für die vergünstigungen. Bei merkzeichen B ist die begleitperson in der regel kostenfrei.
Rehabilitationsmaßnahmen und kuren
Schwerbehinderte haben anspruch auf regelmäßige rehabilitationsmaßnahmen, die der erhaltung oder wiederherstellung der gesundheit dienen. Die kostenträger sind die rentenversicherung oder die krankenkasse. Medizinische rehabilitation kann ambulant oder stationär erfolgen und umfasst therapeutische anwendungen, schulungen und beratung. Die beantragung erfolgt über den behandelnden arzt, der die medizinische notwendigkeit bescheinigt.
Beratung und unterstützung durch sozialverbände
Zahlreiche sozialverbände und beratungsstellen bieten kostenlose unterstützung bei der beantragung von leistungen und der durchsetzung von ansprüchen. Der sozialverband VdK, der sozialverband Deutschland und andere organisationen helfen bei widerspruchsverfahren und klagen vor sozialgerichten. Diese beratungsangebote sind besonders wertvoll, da das sozialrecht komplex ist und viele ansprüche nur mit fachkundiger hilfe erfolgreich geltend gemacht werden können.
Die vielfältigen leistungen und unterstützungsangebote für schwerbehinderte menschen zeigen, dass das soziale sicherungssystem umfangreiche hilfen bereithält. Von direkten geldzahlungen über steuervorteile bis hin zu arbeitsmarktförderung und vergünstigungen im alltag reicht das spektrum der möglichkeiten. Entscheidend ist die kenntnis der eigenen rechte und die konsequente beantragung aller zustehenden leistungen. Eine frühzeitige beratung durch fachstellen hilft dabei, keine ansprüche zu übersehen und die maximale unterstützung zu erhalten. Die anerkennung als schwerbehinderter mensch eröffnet zahlreiche wege zur verbesserung der lebensqualität und zur gesellschaftlichen teilhabe.



